„Ehrenamt“ wird häufig mit den Begriffen „bürgerschaftliches Engagement“ und „Freiwilligentätigkeit“ gleichgesetzt. Das freiwillige Engagement ist ein unverzichtbarer Wert für die Demokratie. Bürger*innen setzen ihre vielfältigen Fähigkeiten, Erfahrungen und Interessen ein, um die Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Im Vordergrund steht, dass die Tätigkeit freiwillig ausgeübt wird, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet ist, sich am Gemeinwohl orientiert, im öffentlichen Raum stattfindet und in der Regel gemeinschaftlich ausgeübt wird.

Die Motivation der Freiwilligen ist individuell. Es gibt zahlreiche Gründe, die für ein Engagement sprechen. Bei vielen Menschen steht im Vordergrund, dass sie neue Leute kennenlernen möchten. Wichtig ist für Engagierte auch die Möglichkeit, durch ihr Tun die Gesellschaft aktiv mitzugestalten und gesellschaftliche Verantwortung zu tragen. Andere Engagierte möchten gerne Neues ausprobieren oder sich und ihre Umwelt besser kennenlernen.

Um das passende Engagement zu finden, ist es wichtig sich selbst Fragen zu stellen, um herauszufinden was man gerne machen möchte und was nicht. Unsere Checkliste für Interessierte hilft Ihnen dabei. Sie kennen Leute, die sich bereits engagieren? Sprechen Sie doch mit ihnen und lassen Sie sich inspirieren.

Gerne können Sie in unserer Engagementdatenbank stöbern und entsprechend Ihrer Interessen und Vorstellungen suchen. Das Freiwilligen Zentrum berät sie gerne in einem persönlichen Gespräch und unterstützt Sie bei der Suche nach dem zu Ihnen passenden Engagement.

Für die meisten Einsatzbereiche sind persönliches Interesse für die Sache, Zeit und Offenheit die wichtigsten Voraussetzungen. Manche Tätigkeiten erfordern jedoch besondere Kenntnisse, beispielsweise Fremdsprachen, pädagogische Vorerfahrungen oder handwerkliche Fähigkeiten. Teilweise sind Zusatzausbildungen notwendig, etwa für eine Tätigkeit als Hospizbegleitung. Wichtig ist Zuverlässigkeit, das heißt wenn man kurzfristig doch nicht kommen kann oder sich etwas ändert, sollte man kurz bei den Ansprechpersonen Bescheid geben.

Welche Voraussetzungen für eine Tätigkeit gefordert werden, legt die Einrichtung, die ehrenamtliche Unterstützung sucht, fest. Um besondere Kompetenzen zu erlangen, bieten viele Organisationen selbst Fortbildungen und Kurse an, damit die Freiwilligen gut auf ihre Aufgabe vorbereitet sind.

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob Vorstrafen zu einer Person vorliegen. Freiwillige, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind, benötigen in der Regel ein erweitertes Führungszeugnis. Auch für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung ist normalerweise die Vorlage eines Führungszeugnisses notwendig.

Wenn ein Führungszeugnis Voraussetzung ist, erhalten Sie von der Organisation, für die Sie tätig werden möchten, ein ausgefülltes Formular, das Sie mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass beim zuständigen Bürgerbüro einreichen müssen. Das Führungszeugnis wird Ihnen per Post zugestellt und Sie zeigen es bei der Organisation vor. Für Ehrenamtliche wird das Führungszeugnis kostenfrei ausgestellt.

Nicht alle können oder möchten sich regelmäßig engagieren. Deshalb gibt es viele Möglichkeiten – von mehrmals in der Woche bis einmal im Monat oder auch gelegentlich bei bestimmten Veranstaltungen oder Aktionstagen. Wir beraten Sie gerne zu Engagementmöglichkeiten, die zu Ihren zeitlichen Vorstellungen passen.

Wer sich gelegentlich einbringen möchte, wird bei unseren Einmalaktionen fündig.

Im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements können Kosten entstehen, zum Beispiel für Telefonate, Materialverbrauch oder Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die meisten Organisationen versuchen ihren Freiwilligen die entstandenen Unkosten zu erstatten.

Die Erstattung von Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der freiwilligen Tätigkeit entstehen, liegt in der Verantwortung der Einrichtung, für die die Ehrenamtlichen tätig sind. Art und Umfang der Erstattung hängen von den finanziellen Möglichkeiten der Organisation ab und fallen deshalb sehr unterschiedlich aus. Leider sind Erstattungen nicht immer möglich.

Die Frage, ob und in welchem Umfang entstandene Kosten erstattet werden, sollte daher im Erstgespräch geklärt werden.

Freiwilliges Engagement ist grundsätzlich unentgeltlich, das heißt ohne Geld. Unkosten sollten jedoch von der Organisation erstattet werden. In wenigen Einsatzbereichen wie beispielsweise dem Sport, gibt es Aufwandsentschädigungen in Form einer Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale.

Der Nachweis über bürgerschaftliches Engagement kann in vielen Situationen hilfreich sein und ist besonders in Bewerbungsunterlagen ein Pluspunkt. Er wird von der Organisation, in der man sich engagiert, ausgestellt und dokumentiert, was ehrenamtlich geleistet wurde und wie es die Einrichtung bereichert hat.

Arbeitslosigkeit schließt ein bürgerschaftliches Engagement nicht aus, auch wenn Leistungen nach dem SGB III bezogen werden. Voraussetzung ist, dass eine eventuelle berufliche Wiedereingliederung nicht behindert wird. Bei allen Sozialbezügen sollte gegebenenfalls die Arbeitsvermittlung informiert werden, um Nachteile durch Schwarzarbeitsanzeigen/Leistungsverlust zu vermeiden.

Es gibt insbesondere zwei Versicherungen, die bei bürgerschaftlich Engagierten gewährleistet sein sollten:

Die Haftpflichtversicherung schützt gegen finanzielle Risiken, die aus dem Schaden, den Engagierte anderen Personen oder Gegenständen zufügen, entstehen können.

Die Unfallversicherung schützt gegen Risiken, die aus den Folgen von Unfällen der Engagierten entstehen können.

Für beide Versicherungen sind in der Regel die Einrichtungen verantwortlich, in denen man sich engagiert. Seit 2007 stellt zudem der Freistaat Bayern sicher, dass Ehrenamtliche bei ihrem Engagement keine Nachteile erleiden, wenn sie selbst keinen entsprechenden Versicherungsschutz haben. Die Bayerische Ehrenamtsversicherung besteht aus einer Haftpflicht- und einer Unfallversicherung. Dieser Versicherungsschutz richtet sich vor allem an ehrenamtlich Tätige in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen, zum Beispiel freien Initiativen oder nicht eingetragenen Vereinen.

Trotzdem ist es ratsam, sich im Erstgespräch mit den Ansprechpersonen vor Ort nach den Bedingungen zu erkundigen.